
Heilmassage
Patientinnen und Patienten mit ärztlicher Verordnung für Heilmassagen oder Lymphdrainagen werden gebeten, ihre Termine telefonisch oder per Mail und nicht über das Online Buchungssystem zu vereinbaren.
Es ist wichtig, dass die ärztliche Verordnung sowie die Diagnose vorab persönlich besprochen werden, um eine optimale Terminplanung und Behandlung sicherzustellen.
Dank meiner Ausbildung zum Heilmasseur können Sie mit einem Überweisungsschein Ihres Arztes meine Honorarnoten bei allen österreichischen Krankenversicherungsträgern einreichen und erhalten einen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet.
(Heilmassage, Lymphdrainage, Bindegewebsmassage uvm.)
Private Krankenversicherungen übernehmen in vielen Fällen sogar 100 % der Kosten.
Für Selbstständige bietet die SVS zusätzlich den Gesundheits-100er als Zuschuss an.
Schritt 1
Sie haben eine ärztliche Verordnung.
Schritt 2
Termin vereinbaren. Kurzes Anamnese Gespräch + erste Behandlung.
Schritt 3
Nach der Behandlung/en die Rechnung/en bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
