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Heilmassage

Dank meiner Ausbildung zum Heilmasseur können Sie mit einem Überweisungsschein Ihres Arztes meine Honorarnoten bei allen österreichischen Krankenversicherungsträgern einreichen und erhalten einen Teil der Behandlungskosten zurückerstattet.

(Heilmassage, Lymphdrainage, Bindegewebsmassage uvm.)

 

Private Krankenversicherungen übernehmen in vielen Fällen sogar 100 % der Kosten.

 

Für Selbstständige bietet die SVS zusätzlich den Gesundheits-100er als Zuschuss an.

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Schritt 1

Sie haben eine ärztliche Verordnung.

Schritt 2

Termin vereinbaren.  Kurzes Anamnese Gespräch + erste Behandlung.

Schritt 3

Nach der Behandlung/en die Rechnung/en bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.

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